So funktioniert die Zimmermiete in der Schweiz
Das Schweizer Mietrecht kennt ein paar Besonderheiten, die viele überraschen – vor allem, wenn du zum ersten Mal ein WG-Zimmer oder eine Wohnung mietest. Hier die wichtigsten Punkte kompakt erklärt.
Untermiete oder Hauptmiete?
Bei den meisten WG-Zimmern mietest du als Untermieter*in bei der Hauptmieterin oder beim Hauptmieter, die/der wiederum bei der Verwaltung mietet. Dein Vertrag ist dann ein Untermietvertrag – rechtlich trotzdem verbindlich, auch wenn du keinen direkten Vertrag mit der Verwaltung hast.
Bei manchen WGs steht dein Name direkt auf dem Hauptmietvertrag (Kollektivmietvertrag). Das gibt dir mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten – zum Beispiel haftest du dann oft solidarisch für die ganze Wohnung.
Kaution
Üblich sind ein bis drei Monatsmieten als Kaution, hinterlegt auf einem gesperrten Mietkautionskonto bei einer Bank – nicht einfach per Überweisung an die Vermieterin oder den Vermieter. Frag im Zweifel aktiv danach.
Die Kaution bekommst du nach dem Auszug zurück, sofern keine Schäden über die normale Abnutzung hinaus vorliegen.
Nebenkosten
Nebenkosten (Heizung, Wasser, teils Internet) sind entweder pauschal im Mietzins enthalten (Bruttomiete) oder werden separat abgerechnet (Nettomiete plus Akontozahlungen). Frag bei der Besichtigung explizit nach, was genau inklusive ist.
Kündigungsfrist
Bei WG-Zimmern sind kurze Kündigungsfristen üblich – oft ein bis drei Monate, manchmal flexibler geregelt als bei einer ganzen Wohnung. Steht nichts im Vertrag, gelten die gesetzlichen Fristen für Untermiete. Kündige immer schriftlich.
Anmeldung bei der Gemeinde
In der Schweiz musst du dich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der Einwohnerkontrolle deiner neuen Gemeinde anmelden – das gilt auch für WG-Zimmer und Untermiete. Dafür brauchst du meist eine Wohnsitzbestätigung der Hauptmieterin oder des Hauptmieters.